Mit Hilfe einer Kennzeichnung hat Ihr Hund die Chance, überall identifiziert zu werden, sollte er einmal verloren gehen!

Insbesondere auf Reisen ins Ausland ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie sich für einen Rassehund entschieden haben, wurde er in der Regel bereits beim Züchter "gechippt". Ist dies nicht der Fall, bitten Sie Ihren Tierarzt, Ihren Hund zu kennzeichnen. Anschließend können Sie Ihren Hund bei einem internationalen Haustierregister anmelden. (http://www.tasso.net/)
Vorgeschrieben hierfür sind Chips der ISO-Norm 11784 und 11785. Bei anderen Standards müssen Sie das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur Verfügung stellen. Beim "Chippen", das in einigen Regionen für bestimmte Hunderassen oder -größen vorgeschrieben ist, wird mit einer Hohlnadel ein reiskorngroßer Bioglas - Transponder an der linken Halsseite unter die Haut injiziert. Der Vorgang ist mit einer Impfung vergleichbar. Die Bioglashülle ist absolut gewebeverträglich, verwächst mit der Haut und ist für das Tier nicht spürbar.  Der Transponder enthält eine einzigartige Identifikationsnummer.
Im Falle des Entlaufens oder Diebstahl kann der Tierbesitzer anhand der Mirkochipnummer ermittelt werden.