Mit Hilfe einer Kennzeichnung hat Ihr Hund
die Chance, überall identifiziert zu werden, sollte er einmal verloren gehen!
- Insbesondere auf Reisen ins Ausland ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Wenn
Sie sich für einen Rassehund entschieden haben, wurde er in der Regel bereits
beim Züchter "gechippt". Ist dies nicht der Fall, bitten Sie
Ihren
Tierarzt, Ihren Hund zu kennzeichnen. Anschließend können Sie Ihren Hund bei
einem internationalen Haustierregister anmelden.
(http://www.tasso.net/)
-
Vorgeschrieben hierfür sind Chips der ISO-Norm 11784 und 11785. Bei anderen
Standards müssen Sie das Ablesegerät für eventuelle Kontrollen selber zur
Verfügung stellen. Beim "Chippen", das in einigen Regionen für bestimmte
Hunderassen oder -größen vorgeschrieben ist, wird mit einer Hohlnadel ein
reiskorngroßer Bioglas - Transponder an der linken Halsseite unter die Haut
injiziert. Der Vorgang ist mit einer Impfung vergleichbar. Die Bioglashülle
ist absolut gewebeverträglich, verwächst mit der Haut und ist für das Tier
nicht spürbar. Der Transponder enthält eine einzigartige Identifikationsnummer.
-
Im Falle des Entlaufens oder Diebstahl kann der Tierbesitzer anhand der
Mirkochipnummer ermittelt werden.